Eine Gehaltserhöhung kommt beim Mitarbeiter zu einem guten Teil nicht an, weil Lohnsteuer und Sozialabgaben davon abgehen. Steuerfreie und pauschal besteuerte Zusatzleistungen kommen an. Wir bauen aus diesen Bausteinen ein Vergütungspaket, das der Lohnsteuerprüfung standhält und in Ihrer Lohnbuchhaltung sauber läuft.
Rechtsstand 3. September 2026 · alle Beträge am Gesetzestext geprüft
Nettolohnoptimierung heißt: Ein Teil der Vergütung wird als steuerfreie oder pauschal besteuerte Zusatzleistung gezahlt statt als Bruttogehalt. Der Mitarbeiter hat dadurch mehr Netto, der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung. Die wichtigsten Bausteine 2026: Sachbezug bis 50 Euro im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), Gesundheitsförderung bis 600 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG), Erholungsbeihilfe bis 156 Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG), dazu Kindergartenzuschuss, Jobticket und Dienstrad ohne betragsmäßige Grenze. Bedingung ist bei fast allen, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommt (§ 8 Abs. 4 EStG). Stand: 3. September 2026.
Nettolohnoptimierung heißt: Ein Teil der Vergütung wird nicht als Bruttogehalt gezahlt, sondern als Zusatzleistung, die das Einkommensteuergesetz von der Lohnsteuer freistellt oder pauschal besteuert und die dadurch in der Regel auch beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt. Beispiel: Ein Sachbezug bis 50 Euro im Kalendermonat bleibt nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG außer Ansatz, also 600 Euro im Jahr ohne Steuer und ohne Beiträge. Der Arbeitnehmer erhält mehr Nettogehalt, ohne dass das Bruttogehalt steigt; der Arbeitgeber trägt für diese Bausteine keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, seine Lohnnebenkosten sinken also im Verhältnis zur Wirkung beim Mitarbeiter.
Die Bausteine dafür stehen im Einkommensteuergesetz. Kein Modell, keine Konstruktion, sondern Regelungen, die der Gesetzgeber genau zu diesem Zweck geschaffen hat: der Sachbezug bis 50 Euro im Monat, der Zuschuss zur Kinderbetreuung, die Gesundheitsförderung bis 600 Euro im Jahr, das Jobticket, das Dienstrad, die betriebliche Altersvorsorge. Jeder einzelne Baustein hat eigene Voraussetzungen, und genau daran entscheidet sich, ob er hält.
Der Reiz liegt in der Kombination. Ein einzelner Sachbezug macht in einem Betrieb wenig aus. Vier oder fünf Bausteine, auf die Belegschaft zugeschnitten, ergeben ein Paket, das sich in der Lohnabrechnung deutlich zeigt und im Wettbewerb um Fachkräfte sichtbar wird.
Von einer Bruttoerhöhung bleibt nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung nur ein Teil übrig. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen eigenen Beitragsanteil. Beide Seiten zahlen also mehr, als beim Mitarbeiter ankommt.
Ein steuerfreier Sachbezug wirkt anders: 50 Euro im Monat sind 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr, die weder versteuert noch verbeitragt werden. Bei pauschal besteuerten Bausteinen wie der Erholungsbeihilfe übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 25 Prozent, der Mitarbeiter bekommt den vollen Betrag.
Das hängt an der Zusammensetzung der Belegschaft: Wer Kinder hat, wer pendelt, wer im Homeoffice arbeitet. Wir rechnen es für Ihren Betrieb durch, bevor irgendetwas eingeführt wird.
Neun Bausteine, die sich in mittelständischen Betrieben bewährt haben, mit Betrag und Fundstelle. Die Beträge sind der Rechtsstand vom 3. September 2026, die Fundstellen sind unten verlinkt.
Der bekannteste Baustein: Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine, eine Sachbezugskarte. Wichtig ist die Bezeichnung im Gesetz, es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Wer sie um einen Cent überschreitet, versteuert den gesamten Betrag. Gutscheine und Geldkarten gelten außerdem nur dann als Sachbezug, wenn sie die engen Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG · § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAGDer Zuschuss zum Mittagessen, ob Kantine, Restaurant, Bäcker oder Lieferdienst. Angesetzt wird der amtliche Sachbezugswert, den die Sozialversicherungsentgeltverordnung jedes Jahr neu festsetzt. Für 2026 sind das 137 Euro im Monat für Mittagessen. Auf diesen Wert kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent übernehmen, dann bleibt der Baustein beitragsfrei.
§ 2 Abs. 1 SvEV · § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStGEin Zuschuss zur Erholung, einmal im Jahr, für den Mitarbeiter und seine Familie. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Geld auch zu Erholungszwecken verwendet wird, und das lässt sich mit einer kurzen Bestätigung zum Urlaub belegen. Für eine Familie mit zwei Kindern summiert sich der Baustein auf 364 Euro im Jahr.
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStGLeistungen zur Unterbringung und Betreuung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, bleiben steuerfrei. Das Gesetz nennt dafür keine Obergrenze, entscheidend ist der Nachweis der tatsächlichen Kosten. Für junge Belegschaften ist das oft der wirksamste Baustein überhaupt.
§ 3 Nr. 33 EStGKurse und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb bleiben bis 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuerfrei. Die Leistung muss den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, also zertifiziert sein. Ein Zuschuss zum Fitnessstudio ohne diesen Nachweis fällt nicht darunter.
§ 3 Nr. 34 EStGZuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, ebenso die verbilligte Überlassung eines Tickets. Zu beachten ist der dritte Satz der Vorschrift: Die steuerfreie Leistung mindert die Entfernungspauschale, die der Mitarbeiter in seiner Steuererklärung ansetzen kann.
§ 3 Nr. 15 EStGÜberlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad zusätzlich zum Gehalt, bleibt der Vorteil steuerfrei. Das gilt auch für E-Bikes, solange sie verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug sind. Wird das Rad dagegen aus einer Gehaltsumwandlung finanziert, greift die Steuerfreiheit nicht, sondern eine ermäßigte Bewertung.
§ 3 Nr. 37 EStGDie private Nutzung betrieblicher Geräte ist in voller Höhe steuerfrei, solange die Geräte dem Arbeitgeber gehören. Das schließt Datenverarbeitungsgeräte, Telekommunikationsgeräte, Zubehör und die dazugehörigen Dienstleistungen ein. Einen Zuschuss zu den privaten Internetkosten kann der Arbeitgeber zusätzlich mit 25 Prozent pauschal versteuern.
§ 3 Nr. 45 EStG · § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStGBeiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung bleiben bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Die Entgeltumwandlung ist zugleich der einzige Baustein, auf den Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch haben. Wie das im Betrieb aufgesetzt wird, steht auf unserer Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.
§ 3 Nr. 63 EStG · § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV · § 1a BetrAVGEin Mitarbeiter in Vollzeit, verheiratet, zwei Kinder. Drei Bausteine mit fester Obergrenze, jeder einzeln oben belegt. Gerechnet wird mit den Beträgen, die das Gesetz nennt, nicht mit Erfahrungswerten.
im Monat, 1.564 Euro im Jahr, ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben
Die Grenze von 150 Euro im Monat ist erreicht, sobald ein vierter Baustein dazukommt. Vier der neun Bausteine haben gar keine betragsmäßige Obergrenze: Kindergartenzuschuss, Jobticket, Dienstrad und die private Nutzung betrieblicher Geräte. Welcher davon passt, hängt an der Lebenslage des Einzelnen, und genau deshalb steht am Anfang die Analyse der Belegschaft.
Die 1.564 Euro im Jahr zahlt der Arbeitgeber, dazu kommt die Pauschsteuer von 25 Prozent auf die Erholungsbeihilfe, also 91 Euro, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf diesen Pauschbetrag.
Ein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung fällt auf keinen der drei Bausteine an. Bei einer Bruttoerhöhung um denselben Betrag käme dieser Anteil hinzu, und beim Mitarbeiter bliebe nach seinem persönlichen Steuersatz und seinen eigenen Beiträgen nur ein Teil übrig.
Sie zeigt die Obergrenzen dreier Bausteine für einen Musterfall, keine Zusage für Ihren Betrieb. Welche Bausteine bei Ihnen greifen, wie hoch der Aufwand ausfällt und was in der Lohnabrechnung dafür einzurichten ist, klären wir im ersten Gespräch mit Ihnen und Ihrer Lohnbuchhaltung.
Fast alle Bausteine oben tragen denselben Halbsatz: Sie müssen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden. Seit 2020 steht im Gesetz, was das genau heißt, und die vier Bedingungen müssen alle gleichzeitig erfüllt sein.
Eine Gehaltsumwandlung in einen steuerfreien Sachbezug funktioniert bei diesen Bausteinen nicht. Wer bestehendes Bruttogehalt umwidmet, verliert die Steuerfreiheit, und zwar rückwirkend für den gesamten Prüfungszeitraum. Nettolohnoptimierung setzt deshalb dort an, wo ohnehin eine Erhöhung ansteht, bei Neueinstellungen und bei der nächsten Vergütungsrunde.
Zwei Punkte gehören in jedes ehrliche Gespräch dazu. Erstens: Was beitragsfrei bleibt, zählt auch nicht für die Leistungen der Sozialversicherung. Wer einen größeren Teil seiner Vergütung beitragsfrei bezieht, erwirbt daraus keine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, und auch Krankengeld und Arbeitslosengeld bemessen sich nur nach dem beitragspflichtigen Entgelt.
Zweitens: Ein Baustein ist keine Gehaltserhöhung mit anderem Namen. Der Kindergartenzuschuss nützt nur, wer kleine Kinder hat, das Jobticket nur, wer pendelt. Ein Paket, das für alle gleich aussieht, geht an einem Teil der Belegschaft vorbei. Deshalb steht am Anfang die Analyse und nicht der Katalog.
Beides ist kein Argument gegen die Sache. Es ist der Grund, warum sie in die Beratung gehört und nicht in eine Software, die einfach alle Bausteine anhakt.
Vier Schritte, vom ersten Blick in die Lohnstruktur bis zur jährlichen Kontrolle.
Wir sehen uns die Vergütungsstruktur an: Wie ist die Belegschaft zusammengesetzt, welche Zusatzleistungen laufen schon, wo sind Erhöhungen zugesagt. Daraus ergibt sich, welche Bausteine überhaupt in Frage kommen.
Sie bekommen eine Auswahl mit Betrag, Fundstelle und Wirkung je Mitarbeitergruppe, dazu die Kosten für den Betrieb. Entschieden wird von Ihnen, nicht von uns.
Wir bereiten die Unterlagen für die Lohnbuchhaltung vor, formulieren die Vereinbarungen und begleiten die Kommunikation an die Belegschaft. Ein Benefit, den niemand kennt, bindet niemanden.
Beträge und Sachbezugswerte ändern sich jedes Jahr. Wir sehen die Bausteine jährlich durch und melden uns, wenn eine Anpassung nötig wird.
Wir begleiten Betriebe in ganz Deutschland. Unser Sitz ist Erftstadt in Nordrhein-Westfalen, zwanzig Kilometer südwestlich von Köln. In Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis sind wir am selben Tag bei Ihnen, ohne dass wir eine Anfahrt berechnen.
Das erste Gespräch führen wir mit der Geschäftsführung, oft zusammen mit der Lohnbuchhaltung, weil dort die praktischen Fragen entstehen. Weiter entfernte Standorte betreuen wir im Wechsel aus Vor-Ort-Terminen und Videokonferenz. Ablauf und Umfang bleiben dieselben, nur die Anfahrt stellen wir dann in Rechnung.
Ein Teil der Vergütung wird als steuerfreie oder pauschal besteuerte Zusatzleistung gewährt statt als Bruttogehalt. Diese Leistung unterliegt nicht dem individuellen Steuersatz des Mitarbeiters und bleibt in der Regel beitragsfrei in der Sozialversicherung. Der Mitarbeiter hat dadurch mehr Netto, der Arbeitgeber spart seinen Beitragsanteil.
Der Sachbezug bis 50 Euro im Monat, der Essenszuschuss, die Erholungsbeihilfe, der Kindergartenzuschuss, die betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 Euro im Jahr, Jobticket und Deutschlandticket, das Dienstrad, Diensthandy und Internetzuschuss sowie die betriebliche Altersvorsorge. Neun Bausteine mit Betrag und Paragraf stehen weiter oben auf dieser Seite.
Die Leistung darf nicht auf den Arbeitslohn angerechnet werden, der Arbeitslohn darf nicht zu ihren Gunsten herabgesetzt werden, sie darf nicht an die Stelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung treten, und bei ihrem Wegfall darf der Arbeitslohn nicht erhöht werden. Alle vier Bedingungen stehen in § 8 Abs. 4 EStG und müssen zusammen erfüllt sein.
Ja, und dort oft besonders. Eine Mindestgröße gibt es nicht, die Vorschriften gelten ab dem ersten Beschäftigten. Kleine Betriebe können den Fachkräftemangel nicht über das Gehaltsniveau großer Arbeitgeber ausgleichen, über ein durchdachtes Benefit-Paket aber sehr wohl.
Ja. Die Bausteine stehen nebeneinander und haben jeweils eigene Grenzen. Der Sachbezug von 50 Euro im Monat wird zum Beispiel nicht dadurch aufgezehrt, dass daneben ein Jobticket läuft. Zu prüfen ist im Einzelfall, ob eine Leistung zwei Tatbestände zugleich berührt, etwa ein Gutschein für eine Gesundheitsleistung.
Beitragsfreie Vergütungsbestandteile erhöhen die Ansprüche aus der Sozialversicherung nicht, also weder die spätere Rente noch die Bemessung von Krankengeld und Arbeitslosengeld. Außerdem passt nicht jeder Baustein zu jedem Mitarbeiter. Beides gehört ins Gespräch mit der Belegschaft, bevor ein Paket eingeführt wird.
Drei Dinge: die Zusätzlichkeitsbedingung, die Dokumentation für die Lohnbuchhaltung und die jährliche Kontrolle der Beträge. Die meisten Beanstandungen in der Lohnsteuer-Außenprüfung betreffen nicht die Auswahl der Bausteine, sondern fehlende Nachweise und eine Umwandlung, die keine war.
Horos Consulting arbeitet bundesweit, der Sitz ist Erftstadt bei Köln. In Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und im Rhein-Erft-Kreis sind wir ohne Anfahrtskosten vor Ort. Eine Steuerberatung ersetzen wir nicht, wir arbeiten mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Lohnbuchhaltung zusammen.
Rechtsstand: 3. September 2026. Quellen: § 8 EStG, § 3 EStG, § 40 EStG, § 1 SvEV, § 2 SvEV, § 2 ZAG. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Rainer Orthober, Geschäftsführer der Horos Consulting und Vermittlung GmbH in Erftstadt bei Köln. Ungebundener Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, eingetragen im Vermittlerregister der IHK unter D-1IWD-T9TFT-54, Handelsregister Amtsgericht Köln HRB 79258. Diese Seite gibt den Rechtsstand vom 3. September 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.