Wer Arbeitgeber berät, wird an seiner Fachkenntnis gemessen und haftet für das, was er sagt. Wir schulen Versicherungsvermittler, Agenturen und Vertriebsorganisationen in den Themen, die im Firmengeschäft über den Abschluss entscheiden: betriebliche Altersversorgung, betriebliche Krankenversicherung, Arbeitgeberhaftung und Compliance. Dazu kommt der Umgang mit KI im Vermittleralltag.
Die meisten Fachschulungen im Firmengeschäft kommen von Menschen, die den Stoff kennen, aber nicht den Termin. Der Unterschied fällt beim ersten Einwand auf.
Rainer Orthober arbeitet seit über 30 Jahren in der Versicherungs- und Beratungsbranche, war Führungskraft bei Versicherungsunternehmen und ist Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Er berät Arbeitgeber heute selbst zu betrieblicher Altersversorgung, betrieblicher Krankenversicherung und Compliance. Die Beispiele in den Schulungen stammen aus diesen Mandaten, nicht aus Lehrbüchern.
Geschult wird auf das Ergebnis hin: Der Teilnehmer soll nach der Einheit ein Gespräch führen können, das er vorher gemieden hätte. Rechtsstand, Fundstelle und Grenzen der eigenen Beratung gehören dabei zu jedem Thema.
Versicherungsvermittler unterliegen einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Sie betrifft nicht nur den Inhaber, und sie endet nicht mit der Teilnahme: Nachgewiesen werden muss sie auch.
Die Pflicht trifft Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ebenso wie die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten. In größeren Betrieben genügt der Nachweis durch eine angemessene Zahl von Beschäftigten mit Leitungsaufgaben.
§ 34d Abs. 9 Satz 2 GewOZulässig sind Präsenzunterricht, Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen und andere geeignete Formen. Beim Selbststudium verlangt die Verordnung eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter. Ein angesehenes Video allein reicht dafür nicht.
§ 7 Abs. 1 VersVermVZu jeder Maßnahme sind Person, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung sowie der Anbieter festzuhalten. Die Unterlagen sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten. Die Industrie- und Handelskammer kann eine Erklärung über die Erfüllung der Pflicht verlangen.
§ 7 Abs. 2 und 3 VersVermVZu jeder Schulung stellen wir einen Nachweis mit genau den Angaben aus, die § 7 Abs. 2 VersVermV verlangt, bei digitalen Einheiten zusammen mit dem Ergebnis der Lernerfolgskontrolle. Ob eine Maßnahme im Einzelfall auf die 15 Stunden angerechnet wird, entscheidet und verantwortet der Gewerbetreibende selbst.
Jedes Thema gibt es als Halbtag, als Tagesveranstaltung oder als kurze Einheit für die Vertriebstagung. Der Zuschnitt richtet sich nach dem Vorwissen der Gruppe.
Durchführungswege, Entgeltumwandlung und Zuschusspflicht, Versorgungsordnung, Haftungsfallen bei Zusage und Übertragung. Für Vermittler, die Firmenkunden beraten und nicht nur Verträge einreichen.
Gruppenvertrag, Sachbezug oder Barlohn, Freigrenze und Pauschalversteuerung, Auswahl zwischen Budget- und Bausteintarif sowie die Einführung im Betrieb. Der Benefit, den die Belegschaft sofort merkt.
Wo die Auskunftspflicht des Arbeitgebers beginnt, wann eine freiwillige Auskunft haftet und was daraus für das Beratungsgespräch folgt. Mit den einschlägigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.
Hinweisgeberschutz, psychische Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflichten. Themen, über die Arbeitgeber selten von sich aus sprechen und die ein Vermittler ansprechen kann, ohne ein Produkt zu verkaufen.
Was diese Werkzeuge können, wo sie zuverlässig irren und welche Daten nicht hineingehören. Ohne Programmierkenntnisse, mit Beispielen aus der Vorbereitung und Nachbereitung von Terminen.
Einstieg beim Geschäftsführer, Bedarfsfragen im Mittelstand, Einwandbehandlung, Nachbereitung und Dokumentation. Geübt wird am eigenen Fall der Teilnehmer, nicht am Rollenspiel von der Stange.
Dieselben Inhalte, drei Wege. Welcher passt, hängt von der Größe der Gruppe und davon ab, ob die Teilnehmer an einem Ort sind.
In Ihrer Agentur, in der Direktion oder auf der Vertriebstagung. Halber Tag bis zwei Tage, Gruppengröße nach Absprache. Unterlagen und Teilnahmenachweis sind enthalten.
Kurze Einheiten von 60 bis 120 Minuten für verteilte Vertriebe. Aufzeichnung auf Wunsch, damit auch teilnehmen kann, wer an dem Termin im Kundengespräch sitzt.
Zum Selbststudium, jederzeit abrufbar, mit Abschlusskontrolle und druckbarem Merkblatt. Läuft im Browser, ohne Installation. Die Vertonung wird maschinell erzeugt und ist entsprechend gekennzeichnet.
Wer eine Mannschaft führt, braucht keine Einzelbuchungen, sondern eine Reihe, die aufeinander aufbaut und deren Stand sich belegen lässt.
Zuschnitt der Inhalte auf Ihre Mannschaft, Aufbereitung der Unterlagen, Durchführung, Nachweise je Teilnehmer und die Aktualisierung, sobald sich Rechtsstand oder Rechtsprechung ändern.
15 Stunden je Kalenderjahr. Das steht in § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO. Die Pflicht gilt auch für Beschäftigte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.
Ja, aber nur mit einer nachweisbaren Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter. Das verlangt § 7 Abs. 1 VersVermV. Unsere digitalen Einheiten enthalten eine solche Kontrolle und weisen das Ergebnis aus.
Fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger, mit Person, Datum, Umfang, Inhalt, Bezeichnung der Maßnahme und Angaben zum Anbieter (§ 7 Abs. 2 VersVermV). Die IHK kann eine Erklärung über die Erfüllung der Pflicht verlangen.
Für Versicherungsvermittler und Makler, die Firmenkunden beraten, für Agenturen und Vertriebsorganisationen sowie für Innendienstmitarbeiter, die bei der Beratung mitwirken. Vorkenntnisse setzen wir nur dort voraus, wo das Thema sie erzwingt.
Ja. Rechtsstand und Rechtsprechung sind fest, die Beispiele nicht. Der Zuschnitt wird vor der ersten Einheit abgestimmt.
Der Preis hängt von Format, Dauer, Gruppengröße und Zuschnitt ab. Wir nennen eine Zahl, wenn diese Punkte geklärt sind, und legen sie vorher schriftlich vor.