Datenschutz und Informationssicherheit · Bestandsaufnahme vor Ort

Datenschutz und Informationssicherheit: wissen, wo der Betrieb steht

Wir gehen mit Ihnen einen strukturierten Fragebogen durch und sehen uns den Betrieb an: Annahme, Büro, Werkstatt und IT. Am Ende wissen Sie, was bereits gut läuft, was noch fehlt und was zuerst angepackt wird.

Rechtsstand 13. Oktober 2026 · Fundstellen am Gesetzestext geprüft

Kurz gesagt

Datenschutz schützt die Menschen, deren Daten Sie verarbeiten: Kunden, Beschäftigte, Bewerber. Informationssicherheit schützt den Betrieb: Zugänge, Geräte, Datensicherung und der Ablauf bei einem Ausfall. In einem Betrieb mit Werkstatt laufen beide über dieselben Geräte. Unsere Bestandsaufnahme ist ein strukturiertes Gespräch mit Rundgang. Sie ist keine Behördenprüfung und keine Rechtsberatung.

Was wir gemeinsam ansehen

Der Fragebogen umfasst fünf Seiten und zwölf Abschnitte, gegliedert in vier Teile. Wir passen die Begriffe an Ihren Betrieb an.

Teil 1 · Gespräch am Tisch

Betrieb, Datenwege, Dienstleister

Wer verarbeitet bei Ihnen welche Daten, wo liegen sie, wohin gehen sie und mit welchem Vertrag arbeiten externe Dienstleister, etwa für Werkstattsoftware, IT-Betreuung, Lohn und Steuer.

Teil 2 · Rundgang

Zugänge, Geräte, Datensicherung

Wir sehen uns an, wie sich jemand anmeldet, wie Geräte geschützt sind, wo die Sicherung liegt und ob eine Rücksicherung schon einmal ausprobiert wurde. Aussagen und Beobachtungen halten wir getrennt fest.

Teil 3 · Organisation

Papiere, Unterweisung, Datenpannen

Welche Hinweise und Verzeichnisse liegen vor, wie sind die Beschäftigten unterwiesen, wer tut was bei einer Datenpanne, wie sieht der Notbetrieb bei einem Ausfall aus und, falls vorhanden, wie sind Kameras geregelt.

Teil 4 · Abschluss

Kundenanforderungen und Maßnahmenplan

Was verlangen Ihre Kunden an Nachweisen, ist der Betrieb von NIS-2 betroffen, und was machen wir zuerst. Das Ergebnis ist ein Plan mit Zuständigkeit, Termin und Priorität.

Neun Themen, die in Betrieben immer wieder auftauchen

Der Fragebogen führt durch zwölf Abschnitte. Diese neun Themen zeigen, worum es im Alltag eines Betriebs mit Annahme, Büro und Werkstatt konkret geht. Zu jedem steht die Frage, die wir im Gespräch stellen.

Datenwege

Wo landen die Daten eines Auftrags?

Vom Anruf bis zur Rechnung: In welchem System oder welcher Ablage liegt was, wer sieht es und wer bekommt es von außen, etwa Versicherer, Gutachter oder Hersteller. Dazu zählen auch Fotos und Texte, die in Chatprogramme oder KI-Werkzeuge wandern.

Unsere Frage
Können Sie den Weg eines Auftrags ohne Lücke nachzeichnen?
Art. 30 DSGVO (Verzeichnis)
Aufbewahrung

Wie lange bleibt ein Auftrag im System?

Daten werden nur so lange gespeichert, wie der Zweck es verlangt. Dem stehen steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten gegenüber. Wichtig ist eine Regel je Datenart, die tatsächlich angewendet wird, und nicht ein System, das alles für immer behält.

Unsere Frage
Gibt es eine Löschregel, die jemand umsetzt?
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Fotos

Was gehört auf das Schadenfoto?

Der Schaden und das Fahrzeug. Nicht: Personen im Hintergrund, Papiere auf dem Sitz, das Haus des Kunden. Und die Fotos gehören auf einen freigegebenen Weg, nicht in die private Galerie oder einen privaten Messenger.

Unsere Frage
Wissen die Mitarbeiter, was auf ein Foto darf und wohin es geht?
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
Personal

Wer sieht Fehlzeiten und Lohn?

Gesundheitsangaben gehören zu den besonders geschützten Daten. In der Einsatzplanung genügt, dass jemand fehlt und wie lange, nicht der Grund. Personalunterlagen gehören getrennt abgelegt und für wenige Rollen zugänglich.

Unsere Frage
Liegt die Personalablage offen im allgemeinen Netz?
Dienstleister

Wer hat Zugriff auf Ihre Daten, und mit welchem Vertrag?

Werkstattsoftware in der Cloud, IT-Betreuung mit Fernwartung, Lohnbüro, Datensicherung: Verarbeitet ein Dienstleister in Ihrem Auftrag, braucht es einen Vertrag mit festen Inhalten. Er muss zu der Leistung passen, die tatsächlich läuft.

Unsere Frage
Gibt es für jeden Dienstleister mit Zugriff einen passenden Vertrag?
Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO
Zugänge

Wer meldet sich womit an?

Persönliche Konten statt eines gemeinsamen Passworts, getrennte Administration, Entzug beim Austritt, ein zweiter Faktor für E-Mail, Cloud und Fernzugriff. Das sind überschaubare Handgriffe mit großer Wirkung.

Unsere Frage
Werden Zugänge beim Austritt eines Mitarbeiters sofort entzogen?
Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Datensicherung

Wurde die Rücksicherung schon einmal ausprobiert?

Eine Sicherung ist erst dann etwas wert, wenn sie sich zurückspielen lässt, nicht am selben Ort liegt und nicht von einem Angreifer im Netz mit gelöscht werden kann. Erst der Test zeigt, wie lange der Wiederanlauf dauert.

Unsere Frage
Wann und mit welchem Ergebnis wurde zuletzt zurückgesichert?
Art. 32 Abs. 1 lit. c und d DSGVO
Datenpanne

Wer tut was, wenn ein Tablet verschwindet?

Die Frist beginnt, wenn die Verletzung bekannt wird. Deshalb müssen Meldeweg und Vertretung im Betrieb feststehen, bevor etwas passiert. Und es braucht einen Notbetrieb für den Fall, dass Werkstattsoftware oder Internet ausfallen.

Unsere Frage
Wissen Ihre Mitarbeiter, wen sie sofort informieren?
Art. 33 DSGVO
Kameras

Filmt die Kamera mehr, als sie muss?

Zweck, erfasster Bereich, Betriebszeiten, Hinweisschild, Zugriff und automatische Löschung gehören zusammen. Bei umfangreicher systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche ist eine Folgenabschätzung nötig. Ohne Kamera entfällt dieser Abschnitt.

Unsere Frage
Ist dokumentiert, warum die Kamera dort hängt und wie lange gespeichert wird?
Art. 35 Abs. 3 lit. c DSGVO
Bestandsaufnahme zu Datenschutz und Informationssicherheit im Gespräch mit der Geschäftsführung

So läuft der Termin

Sie bekommen vorab einen kurzen Leitfaden, damit die richtigen Gesprächspartner und Unterlagen bereitstehen. Die Dauer richtet sich nach der Größe des Betriebs und wird bei der Terminabsprache genannt.

  • Vorab: Leitfaden für die Geschäftsführung, Terminabsprache, Gesprächspartner aus Geschäftsleitung, IT und Büro.
  • Vor Ort: Fragebogen gemeinsam durchgehen, anschließend Rundgang durch Annahme, Büro, Werkstatt und IT.
  • Ergebnis: Maßnahmenplan mit Prioritäten. P1 wird unverzüglich bearbeitet, P2 zeitnah, P3 planmäßig. Gesetzliche und vertragliche Fristen gehen vor.
  • Danach: Der Plan geht Ihnen schriftlich zu, mit dem, was läuft, dem, was zuerst kommt, und dem, was wir vereinbart haben.

Leitfaden für die Geschäftsführung (PDF)

Drei Fragen, die Geschäftsführungen am häufigsten stellen

Die Antworten stehen im Gesetz. Die Fundstelle steht jeweils dabei.

Datenschutzbeauftragter

Wann ist eine Benennung Pflicht?

Wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Zahl besteht die Pflicht, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Gezählt werden Personen, die täglich am System arbeiten, nicht die Belegschaft insgesamt.

Schwelle
20 Personen
Unabhängig von der Zahl
bei Folgenabschätzung
§ 38 Abs. 1 BDSG
Datenpanne

Wie schnell muss gemeldet werden?

Die Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgt unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, es sei denn, sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko. Jede Verletzung ist zu dokumentieren, auch wenn nicht gemeldet wird.

Frist
möglichst 72 Stunden
Dokumentation
immer
Art. 33 Abs. 1 und 5 DSGVO
NIS-2

Ist unser Betrieb betroffen?

Das hängt von zwei Dingen ab, die beide vorliegen müssen: Die Tätigkeit gehört zu einer der gelisteten Einrichtungsarten, und der Betrieb erreicht die Größe, mindestens 50 Beschäftigte oder über 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme. Eine Lieferbeziehung zu einem großen Kunden begründet für sich keine unmittelbare Pflicht, führt aber oft zu Nachweisforderungen.

Größe
50 Beschäftigte oder Umsatz und Bilanzsumme je über 10 Mio. €
§ 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG

Was ein Versäumnis kostet

Die Bußgeldrahmen stehen in der Datenschutz-Grundverordnung. Es sind Obergrenzen, keine üblichen Beträge.

  • Pflichten des Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter, darunter Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenpannen und Folgenabschätzung: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 DSGVO)
  • Grundsätze der Verarbeitung und Rechte der Betroffenen: bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO)
Der teurere Posten steht in keinem Gesetz

Ein Ausfall der Werkstattsoftware oder eine verschlüsselte Datensicherung kostet Arbeitstage. Wer weiß, wie lange er ohne System arbeiten kann und wie die Rücksicherung verläuft, ist im Ernstfall handlungsfähig.

Was wir nicht tun

  • Wir nehmen keine Kundennamen, Kennzeichen, Zugangsdaten oder Gesundheitsangaben auf. Es geht um Rollen, Zahlen und Abläufe.
  • Wir fassen nichts an und ändern nichts in Ihren Systemen.
  • Wir bestätigen keine vollständige Rechtskonformität. Die Bestandsaufnahme ist eine Stichprobe, und wir halten fest, was wir nicht gesehen haben.
  • Der ausgefüllte Fragebogen bleibt vertraulich und wird geschützt abgelegt.

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Häufige Fragen

Brauchen wir mit 15 Beschäftigten keinen Datenschutzbeauftragten?

Die Schwelle liegt bei in der Regel mindestens 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG). Zählen Sie ehrlich, wer täglich am System arbeitet, auch in der Werkstatt am Tablet. Unabhängig von der Zahl besteht die Pflicht, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG), etwa bei einer Kamera. Die übrigen Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung gelten auch ohne Beauftragten.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Es ist eine Bestandsaufnahme mit einem Plan. Für verbindliche Rechtsfragen ist ein Rechtsanwalt oder die Aufsichtsbehörde zuständig. Wo eine Frage offen bleibt, halten wir sie als offen fest.

Müssen wir danach alles sofort umsetzen?

Nein. Der Plan ordnet die Punkte nach Priorität. Gesetzliche und vertragliche Fristen gehen vor, alles andere bekommt einen Termin, den Sie nennen.

Was sollen wir vorbereiten?

Die Zahl der Beschäftigten, die eingesetzte Werkstatt- und Bürosoftware, die Verträge mit IT-Betreuung und Dienstleistern, vorhandene Datenschutzhinweise und, wenn vorhanden, das Protokoll der Datensicherung. Der Leitfaden für die Geschäftsführung führt das im Einzelnen auf.

Bekommen wir ein Zertifikat?

Nein. Sie bekommen eine Bestandsaufnahme mit einem Maßnahmenplan. Eine Bestätigung der Rechtskonformität geben wir nicht.

Verlangen unsere Kunden Nachweise zur Informationssicherheit?

Das ist häufig. Es sind vertragliche Anforderungen, keine gesetzlichen, und sie sind verbindlich, wenn Sie sie unterschrieben haben. Die Bestandsaufnahme liefert eine Grundlage, um solche Fragebögen ehrlich und zügig zu beantworten.

Rechtsstand: 13. Oktober 2026. Quellen: § 38 BDSG, § 28 BSIG, Art. 33 DSGVO, Art. 83 DSGVO.

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Wer das hier schreibt

Rainer Orthober, Geschäftsführer der Horos Consulting und Vermittlung GmbH in Erftstadt bei Köln. Ungebundener Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, eingetragen im Vermittlerregister der IHK unter D-1IWD-T9TFT-54, Handelsregister Amtsgericht Köln HRB 79258. Diese Seite gibt den Rechtsstand vom 3. September 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.